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Helfer vor Ort: professionelle ehrenamtliche Ersthelfer

Ansprechpartner

Herr
Florian Hebding
Stv. Kreisbereitschaftsleiter DRK-Kreisverband Ortenau
Rammersweierstr. 3
77654 Offenburg florian.hebding(at)drk-og.de

Sie sind gut ausgebildete Ersthelfer aus der Nachbarschaft: die First Responder oder auch Helfer vor Ort. Ihre Aufgabe ist es, im Ernstfall die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes oder Rettungsdienstes zu überbrücken. Damit übernehmen die First Responder, die ausschließlich ehrenamtlich arbeiten, eine wichtige Funktion in der Rettungskette.

Helfer vor Ort kommen immer dann zum Einsatz, wenn die ehrenamtlichen Helfer den Ort eines Notfalls schneller erreichen können als der Rettungsdienst oder aber, wenn das nächste Rettungsfahrzeug noch im Einsatz ist. Die Ehrenamtlichen übernehmen die Versorgung des Patienten, bis der Rettungsdienst eintrifft. Sie führen lebenserhaltende Sofortmaßnahmen wie die Herz-Lungen-Wiederbelebung durch und betreuen die Patienten. Dabei steht jedem First Responder eine komplette Notfallausrüstung zur Verfügung, die unter anderem ein Blutdruck- sowie Blutzuckermessgerät, Verbandmaterial und Güdeltuben zur Beatmung enthält.

Ausbildung der Helfer vor Ort

Die ehrenamtlichen Lebensretter legen einen Erste Hilfe Kurs mit 8 Doppelstunden sowie eine Sanitätsausbildung mit 64 Stunden ab. Darüber hinaus erhalten sie eine Schulung in der Herz-Lungen-Wiederbelebung und eine Einweisung in die Frühdefibrillation. Nach dieser Grundausbildung erfolgt ein 2 Wöchiges individuelles Training in verschiedene Notfallbilder.

Manch Helfer vor Ort hat sich zum Kollegialen Ansprechpartner weitergebildet um bei belastbaren Einsätzen ein guter Gesprächspartner zu sein.

Während ihrer Ausbildung sammeln die Helfer vor Ort praktische Erfahrungen im Rettungswagen, auch danach bilden sie sich durch regelmässige Fortbildungsabende stets fort. Wir danken hier den Rettungswachen Oberkirch und Achern. 

 

Helfer vor Ort Verordnung

Seit 2018 ist der Helfer vor Ort im Rettungsdienstgesetz Baden Würtemberg Aufgenommen und verfügt hierfür für Personal, Ausbildung und Material, sowie die rechtlichen Grundlagen für  Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten über eine eigene Verordnung. 

Die Verordnung können Sie hier nachlesen.